Mit dem neuen SGB XIV werden gegenüber dem aktuellen Opferentschädigungsgesetz (OEG) weitere Sachverhalte anerkennungs- bzw. entschädigungsfähig, z. B. schwere Fälle von Stalking, Menschenhandel und „erhebliche“ Kindesvernachlässigung. Psychologische Begutachtungen zur Entschädigungsfähigkeit im Zusammenhang mit sozialrechtlichen, aussagepsychologischen und familienrechtlichen Fragestellungen werden dadurch an Bedeutung gewinnen. Im Seminar werden die wesentlichen rechtlichen und historischen Hintergründe, Rechtsnormen und anzuwendenden Verordnungen (VersMedV) vorgestellt und unterschiedliche Arten von Beweisfragen erläutert. Typische Fallstricke in der Begutachtung werden ebenso erläutert wie die zur Anwendung kommenden Prüfschritte, illustriert an verschiedenen Fallbeispielen.
Das neue Sozialgesetzbuch XIV
199,99 €
Im Seminar wird in das Opferentschädigungsgesetz und seine Neufassung, das SGB XIV, eingeführt. In der 2024 in Kraft tretenden Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts im SGB XIV ist die Expertise psychologischer Gutachter und Gutachterinnen in unterschiedlichen Rechtskontexten verstärkt gefragt.





















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